FAQ Während der Nutzung

01.
Fragen & Antworten

Die Fahrt in das EU-Ausland muss unserer Mietstation vor Ausreise bekannt gegeben werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen. Diese erleichtert Ihnen den Grenzübertritt und verringert die Zeit einer möglichen Kontrolle an oder hinter der Grenze.
Einige Länder sind von der Einreise mit unseren Mietfahrzeugen ausgeschlossen. Eine genaue Aufstellung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Als verantwortungsvoller Mieter informieren Sie sich über den notwendigen Kraftstoff (Benzin, Diesel) und füllen diesen rechtzeitig nach. Dies gilt auch für sonstige Betriebsstoffe wie Frostschutz oder Motoröl. Die Kosten für Betriebsstoffe, welche während der Mietdauer durch die Nutzung gegebenenfalls nachzufüllen sind, sind vom Mieter zu tragen (z.B. AdBlue, etc.). Ebenso gehen eventuell anfallende Nebenkosten (z.B. Wagenwäschen, Innenreinigung, etc.) sowie Reparaturen und Schäden, die aufgrund einer Nichtbeachtung dieser Obliegenheit entstehen, zu Lasten des Mieters.

Sollten Sie mit einem unserer Fahrzeuge einen Unfall, eine Panne oder einen Defekt haben, sichern wir Ihnen umgehend Hilfe zu und organisieren die schnellstmögliche Wiederherstellung Ihrer Mobilität. Bei einem Unfall ziehen Sie auf jeden Fall die Polizei hinzu. Hierzu müssen wir Sie verpflichten. Bitte setzen Sie sich danach möglichst umgehend mit Ihrer Mietstation in Verbindung. Außerdem finden Sie in den Fahrzeugpapieren einen Unfallbericht, den Sie ausfüllen und Ihrer Mietstation einreichen.

Werden während Ihrer Mietzeit Reparaturen notwendig um die Betriebs- und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen oder zu erhalten, so übernehmen wir die anfallenden Reparaturkosten. Dazu holen Sie sich zunächst telefonisch das Einverständnis ein und legen Sie die entsprechenden Belege vor.
Im Zweifelsfall setzen Sie sich direkt mit Ihrer Mietstation in Verbindung.

Nach Rücksprache mit Ihrer Mietstation ist eine Verlängerung der Mietdauer möglich. Dies ist bei vorheriger Hinterlegung einer Mietkaution auch telefonisch möglich, so dass Sie nicht extra bei uns vorbeischauen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Ausnahmefällen einer Verlängerung nicht entsprechen können.

Zur Nutzung des Mietfahrzeugs sind nur folgende Personen/Personengruppen berechtigt: der Mieter und die im Mietvertrag namentlich aufgeführten und genehmigten Zweitfahrer sowie bei Firmenkunden die jeweils angestellten und in dessen Auftrag berechtigten Betriebsfahrer.
Bitte beachten Sie, dass jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

Unsere Tarife für Pkw und Nutzfahrzeuge verstehen sich inkl. einer Kilometerpauschale. Die genaue Menge an Freikilometern ist abhängig von der Mietdauer und dem gewählten Tarif. Entnehmen Sie diese bitte der Reservierungsübersicht im Buchungsprozess, nach Übergabe dem Mietvertrag oder kontaktieren Sie uns.

Sofern Sie das Fahrzeug mit einer über das Normalmaß hinausgehenden Verschmutzung zurückbringen, können Reinigungskosten anfallen. Reinigungspauschalen liegen je nach Verschmutzung zwischen EUR 49,- und EUR 150,-. Über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzungen sind z.B. größere Flecken auf den Sitzen, verspritzte Getränke bzw. mit Essen, Trinken oder Sonstigem verschmierte Oberflächen im Fahrzeug.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge gilt dies zusätzlich für den Laderaum: Verschmutzungen, welche durch gewöhnliches Ausfegen/Aussaugen nicht zu beseitigen sind (Erde, Fette, Öle, Farbe oder Farbreste, etc.) sowie verschmutzte/verschmierte Seiten- und/oder Stirnwände.

Sie haften uneingeschränkt gemäß unserer AGB für jegliche Ordnungswidrigkeiten und Gebühren während Ihrer Miete. Bußgelder und Mautgebühren sind in unseren Tarifen nicht enthalten und müssen separat durch den Mieter an die Behörde beglichen werden. Wir erheben teilweise gesonderten Aufwandsentschädigungen für unsere Kunden.

Bei autorent finden Sie ausschließlich Nichtraucherfahrzeuge. Es ist unsere Bitte an jeden unserer Kunden, in den Mietfahrzeugen nicht zu rauchen. Ausnahmen müssen von uns entsprechend aufbereitet werden. Daher berechnen wir bei Feststellen eines Geruchsschadens (z.B. durch Rauchen im Fahrzeug, Duftbäume) eine Reinigungspauschale i.H.v. EUR 150,- zzgl. Gebühren.

Wir räumen Ihnen bei der Fahrzeugrückgabe eine Kulanz von 59 Minuten ein. Bei späterer Rückgabe berechnen wir Ihnen je Stunde 25% des Tagesmietpreises.
Berücksichtigen Sie außerdem, dass der Versicherungsschutz nur für den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum gilt, sofern Sie sich nicht vorher telefonisch mit uns in Verbindung setzen und die Verlängerung ankündigen.