FAQ Verschiedene Fragen

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Fragen & Antworten

Leider können wir für im Fahrzeug liegen gelassene Gegenstände keine Haftung übernehmen. In der Regel sollte es uns jedoch gelingen, Ihre persönlichen Gegenstände zu finden und für Sie zur Abholung bereit zu legen.
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Sie haften uneingeschränkt gemäß unserer AGB für jegliche Ordnungswidrigkeiten und Gebühren während Ihrer Miete. Bußgelder und Mautgebühren sind in unseren Tarifen nicht enthalten und müssen separat durch den Mieter an die Behörde beglichen werden. Wir erheben teilweise gesonderten Aufwandsentschädigungen für unsere Kunden.